Allgemeine Geschäftsbedingungen

GFS Gesellschaft zur Förderung der Schwimmfähigkeit gUG (haftungsbeschränkt)

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schwimmschule Flipper Regensburg

 

§1 Definitionen

 

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten folgende Begriffsbestimmungen:

 

  1. Schwimmschule: GFS Gesellsch. zur Förderung der Schwimmfähigkeit, der Anbieter von Schwimmkursen und -leistungen gemäß diesen AGB.
  2. Teilnehmer: Jede natürliche Person, die sich für einen Schwimmkurs anmeldet oder an einem Schwimmkurs teilnimmt.
  3. Kurs: Eine von der Schwimmschule angebotene Unterrichtseinheit oder ein Programm zur Vermittlung von Schwimmfähigkeiten und -techniken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anfängerunterricht, Fortgeschrittenenkurse und spezielle Trainingsprogramme.

 

§2 Anmeldung und Vertragsschluss

 

  1. Anmeldung: Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über die Website der Schwimmschule, per E-Mail, telefonisch oder persönlich in den Räumlichkeiten der Schwimmschule. Mit der Anmeldung stellt der Teilnehmer ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Bei einer Anmeldung über die Website erfolgt dies durch das Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtige Anmeldung“.
  2. Vertragsschluss: Die Annahme des Angebots und damit der Vertragsschluss erfolgt durch Anmeldebestätigung per E-Mail oder postalisch durch die Schwimmschule.
  3. Kursänderungen: Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen oder Ergänzungen des Kursangebots vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich des Kursortes, -termins oder -inhalts, vorausgesetzt, diese Änderungen oder Ergänzungen beeinträchtigen nicht den Gesamtzuschnitt des Kurses. Über derartige Änderungen wird der Teilnehmer umgehend informiert.
  4. Sonstige Voraussetzungen: Spezifische Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kurs, wie Mindestalter, Schwimmfähigkeiten oder gesundheitliche Eignung, werden in der Kursbeschreibung festgelegt. Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, diese Voraussetzungen zu erfüllen.

 

§3 Kurs

 

  1. Kursangebot: Die Schwimmschule bietet verschiedene Schwimmkurse an, die sich in Inhalt, Dauer, Zielgruppe und Schwierigkeitsgrad unterscheiden. Die genauen Kursbeschreibungen, einschließlich der Lernziele und Voraussetzungen für die Teilnehmer, ergeben sich aus der Website der Schwimmschule oder den Informationsbroschüren. Vertragsgegenstand ist die Durchführung des jeweils gebuchten Schwimm-, Babyschwimm- oder Aquafitnesskurs, § 611 BGB.
  2. Kursdurchführung: Die Kurse werden von qualifizierten Schwimmlehrern geleitet, die darauf spezialisiert sind, den Teilnehmern Schwimmtechniken, Sicherheitsaspekte und Freude am Schwimmen zu vermitteln. Die Kurse finden in dafür vorgesehenen Schwimmeinrichtungen statt, die alle notwendigen Sicherheits- und Hygienestandards erfüllen.
  3. Gesundheitliche Voraussetzungen: Die Teilnehmer versichern, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme am Schwimmunterricht bestehen. Im Zweifelsfall ist vor Kursbeginn eine ärztliche Beratung einzuholen. Die Schwimmschule haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch vorbestehende Erkrankungen oder Zustände verursacht werden, die dem Teilnehmer bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.
  4. Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt und endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während des Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule. Die Eltern sind für die Kinder während des Umziehens und auf dem Weg zum Beckenrand aufsichtspflichtig. Die Kinder sind daher während des Umziehens und auf dem Weg bis zum Beckenrad von ihren Eltern oder einer anderen aufsichtspflichtigen Person zu begleiten und zu beaufsichtigen, bis sie vom Schwimmlehrer in Empfang genommen werden.
  5. Fotografieren und Filmen: Das Fotografieren und Filmen in der Schwimmhalle muss vorher mit dem Schwimmlehrer und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden.

 

 

§ 4 Rücktrittsrecht und Gebühren

 

  1. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers: Der Teilnehmer hat das Recht, bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn ohne Angaben von Gründen zurückzutreten. Der Rücktritt muss in Textform, § 126b BGB, gegenüber der Schwimmschule erklärt werden. Bei Rücktritt bis zu 3 Wochen vor Kursbeginn werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet. Es wird allerdings eine Stornogebühr von 20,00 € in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. Bei einem nicht fristgerechten Rücktritt oder Austritt während des laufenden Kurses werden die gesamten Kursgebühren berechnet.
  2. Ausnahmebedingung: In Fällen einer schwerwiegenden Krankheit (Knochenbrüche, Operationen, etc.) oder anderen unvorhersehbaren schwerwiegenden persönlichen Umständen kann
  3. a) bei Rücktritt des Teilnehmers von der Stornogebühr abgesehen werden bzw. b) bei nicht fristgerechtem Rücktritt oder Austritt während des laufenden Kurses eine Gutschrift in Form eines Gutscheins erfolgen.

In diesen Fällen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.

 

  1. Rückerstattung: Rückerstattungen werden innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang und Bearbeitung des Rücktritts oder der Stornierung veranlasst und erfolgen auf demselben Wege, auf dem die Zahlung geleistet wurde.

 

§ 5 Stornierungsbedingungen durch die Schwimmschule

 

  1. Stornierung von Kursen: Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, Kurse aus triftigen Gründen zu stornieren. Dazu zählen unter anderem das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit der Lehrkräfte, technische Probleme in der Schwimmeinrichtung oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung des Kurses unmöglich machen.
  2. Benachrichtigung: Im Falle einer Stornierung wird die Schwimmschule die Teilnehmer unverzüglich per E-Mail, Telefon oder schriftlich benachrichtigen.
  3. Optionen für Teilnehmer: Bei einer Stornierung durch die Schwimmschule werden den Teilnehmern folgende Optionen angeboten:

a) anteilige Rückerstattung der Kursgebühr

b) Gutschrift der Kursgebühren für zukünftige Kurse innerhalb eines festgelegten Zeitraums

c) sofern verfügbar: Angebot eines Ersatztermins

 

  1. Keine weiteren Ansprüche: Außer den in Punkt 3 genannten Optionen stehen den Teilnehmern keine weiteren Ansprüche gegenüber der Schwimmschule zu. Insbesondere werden keine Kosten für Anreise, Unterkunft oder andere durch die Stornierung entstandenen Ausgaben erstattet.
  2. Mindestteilnehmerzahl: Für bestimmte Kurse kann eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein. Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich die Schwimmschule das Recht vor, den Kurs bis zu 7 Tage vor Kursbeginn zu stornieren. Die Teilnehmer werden in einem solchen Fall unverzüglich informiert.

 

§ 6 Haftungsausschluss

 

  1. Personenschäden: Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, haftet die Schwimmschule nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Sonstige Schäden: Für alle sonstigen Schäden haftet die Schwimmschule nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Schwimmschule, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Schwimmschule nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
  3. Nutzung der Schwimmeinrichtung: Die Teilnahme an den Kursen und die Nutzung der Schwimmeinrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr. Teilnehmer sind angehalten, den Anweisungen des Lehrpersonals zu folgen und die Sicherheitsregeln zu beachten. Für Unfälle oder Verletzungen, die auf die Nichtbeachtung dieser Anweisungen oder Regeln zurückzuführen sind, übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

 

  1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

 

  1. Änderungen der AGB: Die Schwimmschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die geänderten Bedingungen werden dem Teilnehmer rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht ein Teilnehmer den neuen Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Ausbleibens des Widerspruchs innerhalb der Frist wird der Teilnehmer bei der Bekanntgabe der Änderungen ausdrücklich hingewiesen.

 

  1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung zu treffen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck dieser AGB gewollt haben würden.
  2. Sprache der AGB: Diese AGB wurde in deutsch verfasst.

Regensburg, 01.11.2024

– GFS Gesellschaft zur Förderung der Schwimmfähigkeit gUG (haftungsbeschränkt)